Wir geben unser Wissen an Sie weiter!
Der Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Hessen e.V. ist eine Selbsthilfeorganisation, in der sich Betroffene, Eltern, Wissenschaftler*innen, Lehrer*innen und andere Fachleute zusammengeschlossen haben.
Unser Ziel ist es, allen Kindern zu helfen, die besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben (insbesondere Legasthenie) sowie beim Rechnen (Dyskalkulie) haben.
Um dies zu erreichen, halten wir engen Kontakt zu Spezialisten aus Forschung und Praxis. Wir sind über die aktuellen Erkenntnisse informiert und mit den spezifischen Fördermöglichkeiten für die betroffenen Kinder vertraut.
GEMEINSAM SIND WIR STARK!
Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit und die Anliegen der Betroffenen und ihrer Familien durch ihre Mitgliedschaft.
Das haben wir - unter anderem - erreicht:
- Wir haben es geschafft den individuellen Förderanspruch von Kindern mit Teilleistungsstörungen ins hessischen Schulgesetz einzuschreiben.
- Wir haben aktiv mitgewirkt an der "Verordnung zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen" (VOLRR). Diese in Hessen gültige Verordnung verpflichtet jede Schule, dem legasthenen und dyskalkulen Kind Förderung, Nachteilsausgleich und Notenschutz zukommen zu lassen.
- Aktuell sind wwir an dder Überarbeitung der Handreichung "Besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen" beteiligt.
- Wir halten intensiven Kontakt mit dem Hessischen Kultusministeriums und arbeiten daran, weitere Erleichterungen für die betroffenen Kinder zu erreichen.
- Wir informieren Öffentlichkeit und Schulen durch Presse, Rundfunk, Fernsehen, durch Vorträge und interdisziplinäre Fachtagungen, die vom Hessischen Kultusministerium als Fortbildungsmaßnahme für Pädagog*innen und Schulpsycholog*innen anerkannt sind.
- Wir haben Empfehlungen für Prüfungserleichterungen mit den Industrie- und Handelskammern von Hessen erarbeitet.
- Wir beraten erwachsene Betroffene bei Umschulungs- und Fördermaßnahmen zur beruflichen Eingliederung.
Dafür setzen wir uns ein:
Der Landesverband für Legasthenie und Dyskalkulie Hessen e.V. setzt sich seit über 40 Jahren für die Anliegen der betroffenen Kinder und ihrer Eltern ein. Auf der Basis wissen-schaftlicher Erkenntnisse informieren und beraten wir Eltern, betroffene Erwachsene, Therapeut*innen, Lehrer*innen, Schulen und Schulverbände. Aus dieser langjährigen Erfahrung heraus stellen wir folgende Forderungen:
1. Einmalige Antragstellung und Anerkennung der Teilleistungsstörung
Aktuell muss alle sechs Monate einer neuer Antrag auf Anerkennung einer Teilleistungsstörung gestellt werden, um eine entsprechende Förderung/ Berücksichtigung bekommen zu können. Was bei einer erworbenen Lese-Rechtschreib- Schwäche (LRS) sinnvoll ist, da sie durch eine adäquate Förderung behoben werden kann, bedeutet für die betroffenen Legastheniker/Dyskalkuliker, mit ihrer lebenslang bestehenden Beeinträchtigung, einen Spießrutenlauf über die gesamte Schulzeit hinweg. Denn wenn ein Antrag gestellt wurde, dauert die Bearbeitung meist sehr lange, so das schon fast die nächste Antragstellung ansteht, bis die Entscheidung gefällt ist. Diese Situation hängt wie ein Damokles-Schwert über den Familien, denn es besteht jedes Mal auch die Möglichkeit, dass der Antrag abgelehnt wird. Jeder Lehrerwechsel kann hier zur Katastrophe geraten.
Die anhaltende Unberechenbarkeit der Anerkennung einer Legasthenie, lastet schwer auf den Kindern und ihren Familien, das Familienleben wird davon dominiert. Aber auch die Lehrer werden durch das ganze Prozedere enorm belastet. Zu allen Formalitäten, wie Klassenkonferenzen, das Schreiben von Förderplänen etc,, kommen die kontinuierlichen Diskussionen mit den Eltern, die natürlich versuchen ihr Kind vor Benachteiligung zu schützen.
Diese für alle Seiten unbefriedigende Situation muss entspannt werden, um den Dauerkonflikt zwischen Eltern und Lehrern zu entschärfen und um die betroffenen Kinder vor bisher nicht seltenen Folgeschädigungen wie Traumatisierungen zu schützen. Der LVL fordert daher eine einmalige Prüfung und Anerkennung zum Zeitpunkt der Feststellung der Legasthenie.
2. Anerkennung fundierter medizinischer Gutachten
Aktuell müssen die Schulen ein fundiertes medizinisches Gutachten nur in ihre Überlegungen einbeziehen, sie müssen es nicht inhaltlich umsetzen. Und dies, obwohl Lehrer nicht diagnostizieren dürfen, da ihnen die dafür notwendige Qualifikation fehlt. Hier wird von den Lehrern etwas gefordert, was sie überhaupt nicht leisten können. Mittlerweile gibt es auch Gerichtsurteile, die diese Vorgehensweise kritisieren1
Es wäre viel sinnvoller und für alle Seiten - Kinder, Eltern und Lehrer*innen - enorm entlastend, wenn diese Entscheidung aus der Schule ausgelagert und den entsprechenden Experten überlassen würde. Denn auch für Lehrer*innen ist der kontinuierliche Konflikt mit den Eltern zeitaufwendig und Kraft zehrend. Auch im Falle der Diagnostik einer Teilleistungsstörung, müssen fundierte medizinische Gutachten, wie bei jeder anderen Diagnose auch, Validität behalten! Daher fordern der LVL die Anerkennung und Umsetzung entsprechender Gutachten.
3. Nachteilausgleich und Notenschutz
Da Kinder mit einer Teilleistungsstörung durch ihre Behinderung im schulischen Kontext in vielfacher Hinsicht benachteiligt sind, stellt ein an die jeweilige Veranlagung der Betroffenen angepasster Nachteilsausgleich die Minimalvoraussetzung für die Herstellung von Chancengleichheit dar. Leider werden die bestehenden Möglichkeiten von den Lehrer*innen/Schulen kaum oder nicht adäquat genutzt. Meist reduziert sich der Nachteilsausgleich auf eine Zeitverlängerung und, seltener noch, vergrößerte Arbeitsblätter – teils unabhängig davon, ob das betreffende Kind diese und/oder andere Unterstützung benötigt. Als Beispiel sei hier nur ein Kind mit einer häufig zusätzlich vorkommenden AD(H)S genannt: Ihm hilft eine Zeitverlängerung in den meisten Situationen nicht, da es sowieso Probleme hat, sich über den normalen Zeitraum einer Klassenarbeit hinweg zu konzentrieren.
Die Kinder stehen also unter einem enormen Druck, kontinuierlich werden Anforderungen an sie herangetragen, die sie in dieser Form nur schwer erfüllen können. Darunter leidet nicht nur das Lesen, die Rechtschreibung und/oder das Rechnen, sondern zunehmend auch die inhaltliche Bearbeitung der gestellten Aufgaben. Der gesamte Lernprozess wird durch dauernde Versagensängste beeinträchtigt, wie auch die Hirnforschung bestätigt.
Daher fordern wir für Legastheniker einen generellen Notenschutz in allen Fächern, ergänzt durch einen adäquaten Nachteilsausgleich. Sie haben ein Recht auf Rahmenbedingungen, die sie in die Lage versetzen ihre tatsächlich vorhandenen Potenziale unter Beweis zu stellen. Die Traumatisierung der Legastheniker in der Schule, die heute leider eher die Regel als die Ausnahme darstellt, muss ein Ende haben. Wir wollen, dass unsere Kinder endlich wieder mit Freude in die Schule gehen können!
4. Gleichstellung der Dyskalkulie mit der Legasthenie
Wie die Legasthenie stellt die Dyskalkulie eine veranlagte Teilleistungsstörung dar und wurde auch von der Weltgesundheitsorganisation als solche anerkannt. Beide Veranlagungen treten häufig auch in Kombination auf (hohe Comorbidität). Es ist nicht nachvollziehbar, dass in Deutschland die Dyskakulie per Schulverordnung nach der Grundschule für nicht mehr existent erklärt wird. Wir fordern daher die rechtliche Gleichstellung von Dyskalkulikern mit Legasthenikern.
5. Eindeutige Gesetzgebung
Trotz vorliegender wissenschaftlicher Erkenntnisse gibt es in den Schulen und Schulämtern immer noch Menschen, die sogar die Existenz von Legasthenie und Dyskalkulie leugnen. Aber auch eigentlich wohlmeinende Lehrer*innen gehen aus Unkenntnis der vielschichtigen Auswirkungen dieser Teilleistungsstörungen meist sehr restriktiv mit den Bestimmungen der Schulverordnung um.
Die dauernde Unsicherheit und die daraus resultierenden, kontinuierlichen Auseinandersetzungen zwischen Eltern und Lehrer*innen/Schule belasten die Familien enorm, aber natürlich auch die Lehrkräfte. Aktuell werden diejenigen legasthenen/ dyskalkulen Kinder am ehesten anerkannt und gefördert, deren Eltern sich am besten mit der komplexen Materie auskennen und die am geschicktesten und hartnäckigsten mit Lehrer*innen und Schulen verhandeln. Auch das hat nichts mit Chancengleichheit zu tun! Wir wünschen uns eine klare Gesetzgebung im Sinne der Betroffenen, damit dieser sinnlose, für alle Seiten unbefriedigende Dauerkonflikt beendet werden kann und die betroffenen Kinder endlich mit Sicherheit ihr Recht bekommen.
6. Einbeziehung des LVL als beratende Organisation
Aus den vorangegangenen Beschreibungen ist erkennbar, wie schwer sich Schulen, Lehrer*innen und Gesetzgeber immer noch im Umgang mit Teilleistungsstörungen tun. Da es sich um eine nicht-sichtbare Behinderung handelt, fällt es vielen Menschen (verständlicherweise) schwer nachzuvollziehen, was eine diese bedeutet und mit welchen Problemen die Betroffenen zu kämpfen haben – weit über das Lesen, Schreiben und Rechnen hinaus – und wie ihnen am besten geholfen werden kann. Dieses spezielle Wissen, auf empirischer und wissenschaftlicher Basis, können wir in besonderem Maße und für alle Seiten nutzbringend zur Verfügung stellen. Wir freuen uns, dass wir mittlerweile als beratende organisation im Kultuministerium Gehör finden und hoffen auf weitere gute Zusammenarbeit..
Neueste, fundierte Studien gehen in der Summe von 14-15% betroffener Kinder im Bereich Teilleistungsstörungen bezüglich Lesen, Schreiben und Rechnen aus. Dies deckt sich auch mit unseren langjährigen Erfahrungswerten. Es besteht also dringender Handlungsbedarf.
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1 „Da bei der Legasthenie Ursachen neurobiologischer und genetischer Art in Rede stehen, können Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten aufgrund einer Legasthenie prinzipiell nicht allein pädagogischer Ermittlung und Bewertung vorbehalten werden. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine Legasthenie bedarf es - zumindest wenn Ausgleichsmaßnahmen in der Sekundarstufe II beantragt sind - vielmehr in der Regel einer spezifischen Diagnostik der Störung und deren Ausmaßes durch fachlich qualifizierte Stellen, um der zuständigen Klassenkonferenz eine sachgerechte Entscheidung über die Erforderlichkeit und die Art weiterer Förderungsmaßnahmen zu ermöglichen.“ http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE100000199%3Ajuris-r00&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#docid:4200673