Was ist eigentlich …

Dyskalkulie?

Die Dyskalkulie, auch Rechenstörung genannt, ist eine von der Weltgesundheitsorganisation anerkannte schulische Entwicklungsstörung. Eine Dyskalkulie liegt vor, wenn die Rechenleistung eines Kindes deutlich unter dem Niveau liegt, welches aufgrund des Alters, der allgemeinen Intelligenz und der Beschulung zu erwarten ist. Die Forschung hat gezeigt, dass es sich um eine neurobiologische Störung handelt, die vermutlich durch genetische Faktoren beeinflusst ist.

Lohnt sich eine

Diagnostik?

Wenn bei einem Kind Schwierigkeiten im Rechnen auftreten, ist es wichtig herauszufinden, ob es sich um einen vorübergehenden Nachholbedarf handelt, oder ob eine Veranlagung/Dyskalkulie vorliegt. Eine sichere, medizinische Diagnostik können vor allem Kinder- und Jugendpsycholog*innen und psychologische Psychotherapeut*innen erstellen. Genauere Angaben zur Diagnostik finden Sie in den S3-Richtlinien zur Diagnostik und Förderung bei Dyskalkulie.

Was sagt das

Schulrecht?

Das Schulgesetz ist die oberste Ebene der Schulgesetzgebung. Dem untergeordnet ist
die Verordnung und nachfolgend die Handreichung für die Lehrkräfte.

Bedarf es einer besonderen

Förderung?

Kinder mit einer Dyskalkulie brauchen zuallererst unsere Geduld und unser Verständnis
für ihre Veranlagung. Allerdings ist es hilfreich sie durch die Vermittlung von
Kompensationsstrategien zu unterstützen. Welche Methoden hier empfehlenswert sind
und welche eher nicht, können Sie in den S3-Richtlinien zur Diagnostik und Förderung bei
Dyskalkulie nachlesen.

Gibt es bestimmte

Symptome?

Jedes Kind hat sein ganz individuelles Begabungsspektrum, daher kommen nicht bei jedem Kind alle bzw. die gleichen Symptome vor und sind auch nicht immer gleich stark ausgeprägt.

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